Inklusive Schule
Vorwort von Norbert Killewald
(Landesbehindertenbeauftragter)
Wenn wir über den Bereich inklusive Schule reden, dann reden wir auch über rund 120.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Nordrhein-Westfalen. Davon besuchten im Schuljahr 2009/2010 nur 18.576 eine Regelschule. Alle anderen werden in den unterschiedlichen Förderschulen beschult.
Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention ist uns allen klar, dass dieses Bild in direktem Widerspruch zu der Forderung und dem Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe an Bildung steht. Dies ist eine große Herausforderung, vor der unser Land steht und die aber auch von der nordrhein-westfälischen Landesregierung angenommen wird.
Aber wie immer, wenn es um Veränderungsprozesse geht, stellt sich auch die Frage, gibt es bereits Instrumente, die hier unterstützend wirken können und wo sind ihre Grenzen? Am Beispiel „E-Learning“ haben wir versucht, diese beiden Fragen zu beantworten und – basierend auf den Ergebnissen – auch Anforderungen an Landesregierung, Politik und Gesellschaft zu formulieren.
Datenschutz
Der pädagogische Bildungs- und
Erziehungsauftrag darf auch bei Nutzung virtueller
Klassenräume durch überzogene datenschutzrechtliche
Bestimmungen nicht behindert oder sogar verhindert
werden.
Weiterführende Informationen
Adolf Clarenbach Grundschule in Heiligenhaus / Isenbügel
Wie die Adolf-Clarenbach-Grundschule Inklusion mit der Online-Lernplattform
Moodle gestaltet ...
Seit über zwei Jahren wird an der Adolf-Clarenbach-Grundschule mit der OnlineLernplattform Moodle gearbeitet. Von Beginn an wurde Moodle vor allem für den Bereich der individuellen Förderung eingesetzt. Seit Schuljahresbeginn 2012 ist diese Schule zudem Inklusionsschule.
Der Einsatz von Moodle bietet verschiedenste Möglichkeiten in den Bereichen der Inklusion den Voraussetzungen der Schüler gerecht zu werden und diese individuell nach ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten zu fördern.